Allgemeine Reisebedingungen ALPENEVENT
1. Teilnahme-Voraussetzung
Teilnehmen kann jeder der gesund ist, den speziellen Anforderungen dieser Sportreisen genügt und über eine entsprechende Ausrüstung verfügt.
Die Anforderungen sind in der Reisebeschreibung ersichtlich. Der Tour-Guide ist jederzeit berechtigt, einen Teilnehmer, der diese Voraussetzungen
erkennbar nicht erfüllt, von der Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung
des Reisepreises.

2. Abschluß des Reisevertrages
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Unsere Reisebedingungen werden mit der Anmeldung
ausdrücklich anerkannt. Der Anmelder hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung/ Rechnung. Mit dem Zugang der Bestätigung wird der Reisevertrag für uns
verbindlich.

3. Bezahlung
Mit Zugang der Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises fällig, mindestens jedoch 50€. Bei Reisepreisen unter
100€ ist der ganze Reisepreis fällig binnen 14 Tagen fällig.
Die Restzahlung muß bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgt sein. Dem Kunden werden bei Zahlung ein Sicherungsschein nach § 651k
Abs. 3 BGB sowie die Reiseunterlagen (frühestens 14 Tage vor Reisebeginn) ausgehändigt. Ohne rechtzeitige Zahlung des vollen Reisepreises
besteht für den Reisenden kein Anspruch mehr auf Erbringung der Reiseleistung, jedoch zur Zahlung der Stornogebühren. Eine Zahlung aus dem
Ausland muß spesenfrei erfolgen, alle Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Reisebeschreibung.

5. Leistungsänderungen
Die Reisebeschreibung stellt den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Änderungen einzelner
Reiseleistungen, wie z. B. Fahrtroute oder Zwischenübernachtungen, sowie Änderungen des Reiseablaufs aus witterungsbedingten und organisa-
torischen Gründen, die sich nach Vertragsabschluß in Abweichung des vertraglich vereinbarten Inhalts des Reisevertrages ergeben, sind gestattet,
soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Hierdurch entstehende Kosten, deren Gründe
der Veranstalter nicht zu vertreten hat, gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Wir behalten uns Flugplanänderungen und Änderungen des Transportmittels vor, soweit diese dem Reiseteilnehmer zumutbar sind und aus technischen
Gründen oder im Interesse eines reibungslosen Reiseablaufs erfolgen.

6. Preisänderungen
Die Änderung des vereinbarten Reisepreises aus unvorhersehbaren Gründen wie behördliche Anordnungen, Gesetzesänderungen, Wechselkurs-
schwankungen, Ölpreisänderungen, Versicherungszuschlägen oder ähnliches, ist zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und Reisebeginn mehr
als 4 Monate liegen. Übersteigen die Preisänderungen 5 % des ursprünglichen Reisepreises, kann der Reisende kostenlos vom Vertrag zurücktreten.

7. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
Können Sie deshalb Ihre Reise nicht antreten, müssen wir dies wie einen Rücktritt von der Reise behandeln.

8. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn schriftlich von der Reise zurücktreten.
Mit dem Zugang Ihrer Abmeldung wird diese wirksam.

Bei einem Rücktritt gelten folgende Stornierungsgebühren:
bis 60 Tage vor Reisebeginn 10 %,
ab 59 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 29 Tage vor Reisebeginn 30 %,
ab 21 Tage vor Reisebeginn 50 %,
ab 14 Tage vor Reisebeginn 75 %,
ab 7 Tage vor Reisebeginn 90 %,
bei Nichtantritt 100 % des Reisepreises.

Bei bereits erfolgter Flugbuchung erhöht sich die Stornogebühr um die Kosten für die Stornierung des Fluges. Diese können bis zu 100 % des
Flugpreises betragen. Wir empfehlen daher den Abschluß einer umfassenden Reiseversicherung.

9. Rücktritt durch den Veranstalter
Wird die Mindestteilnehmerzahl von 7 Personen je Tour nicht erreicht, sind wir berechtigt, bis 2 Wochen vor Tourbeginn vom Vertrag zurückzutreten.
Daraus resultierende Umbuchungen nehmen wir kostenlos vor. Anderenfalls erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerstattet.
Eine Pflicht zur Umbuchung auf einen Ersatztermin sowie weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

10. Umbuchungen/ Ersatzteilnehmer
Umbuchungen sind mit Zustimmung des Veranstalters möglich und je nach Aufwand kostenpflichtig. Werden Ersatzteilnehmer gestellt, können wir
dem Wechsel der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, bzw. gesetzliche oder behördliche
Vorschriften dem entgegenstehen. Wir berechnen dafür die tatsächlich anfallenden Bearbeitungsgebühren, mindestens jedoch Euro 50.

11. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen wichtigen Gründen (z. B. Verletzung) nicht wahr, besteht
kein Anspruch auf Erstattung. Wir bemühen uns jedoch um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern.

12. Kündigung des Reisevertrages bei Höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarar höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
sowohl der Reisende als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn Reisen wegen äußerer Umstände (extreme Wetterverhältnisse,
Rückkehr wegen Verletzung eines Teilnehmers, etc.) nicht angetreten werden können oder abgebrochen werden müssen. Mehrkosten für eine evtl.
Rückbeförderung gehen zu Ihren Lasten. Wir erstatten in diesem Fall den Reisepreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurück, wenn wir unsererseits
die Verträge mit den Leistungsträgern stornieren können.

13. Haftung
Wir haften - unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten - für das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen und für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.

14. Haftungsbegrenzung
Mountainbiking ist eine Gefahrensportart, verbunden mit einer hohen Körperbelastung. Ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen
Sportreise gewachsen ist, sollten Sie im Zweifelsfalle durch einen Arzt beurteilen lassen. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind
Sie selbst verantwortlich.

An allen Mountainbike-Touren, sportlichen Betätigungen aller Art und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen, beteiligen
Sie sich auf eigene Gefahr. Für etwaige Unfälle und Schäden haften wir nur, wenn sie von uns durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt
wurden, nicht jedoch, wenn sie von anderen Teilnehmern oder Dritten verursacht wurden.

Jeder Teilnehmer muß sich der vorhandenen Risiken bewußt sein, die auch durch umsichtige Betreuung des Tour-Guide nicht gänzlich ausgeschlossen
werden können. Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, daß Weisungen der Reiseleitung nicht Folge geleistet wird oder wegen Nicht-
beachtung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung. Für Schäden oder Verlust von Fahrrad oder Gepäck während der Reise oder beim Transport
übernehmen wir keine Haftung. Wir haften ebenfalls nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung von uns
lediglich vermittelt werden.

15. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt; auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch
Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde. Die Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit die Haftung des Leistungsträgers
ebenfalls beschränkt oder ausgeschlossen ist.

16. Gewährleistung
Sollte eine unserer Reisen einen Mangel aufweisen, müssen Sie Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Reiseleiter zur Kenntnis geben. Bei evtl.
auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Wir sind berechtigt, auch in der Weise Abhilfe
zu schaffen, daß Sie eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung erhalten. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbrin-
gung von Reise- leistungen müssen innerhalb eines Monats nach Reiseende uns gegenüber geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der
Mangel bereits während der Reise beanstandet wurde.

17. Bilder
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass auf der Tour geschossene Fotos für Werbezwecke (Internet, Katalog etc.) von Alpenevent
genutzt werden dürfen. Ist der Teilnehmer hiermit nicht einverstanden, muß er dies schriftlich vor Tourantritt gegenüber Alpenevent zum Ausdruck
bringen.

18. Reisebedingungen für Vermittlungsleistungen
Treten wir als Vermittler einzelner Reiseleistungen wie Flug, Hotel, Mietwagen, Fährtransport etc. auf, so gelten die jeweiligen Bedingungen des
fremden Vertragspartners. AGB stehen auf Anfrage zur Verfügung.

19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

20. Leistungs- und Erfüllungsort
Leistungs- und Erfüllungsort ist Eschenlohe.

21. Datenschutz
Mit der Weitergabe des Namens, Adresse und Telefonnummer - im Sinne einer Teilnehmerliste - erklärt sich der Reiseteilnehmer einverstanden.
Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.

22. Veranstalter
Alpenevent e.K.- Inhaber: Andreas Beger, Herrnhubstrasse 3, 82441 Ohlstadt

22. Bankverbindung
Raiffeisenbank Weilheim,  BLZ 701 696 02,  Kto 32 25 41 0

23. Insolvenzversicherung
Der Veranstalter und die Kundengelder sind gegen Insolvenz versichert bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden